Jugendhilfe Gutenhalde in Filderstadt

Rechtsgrundlagen

JUGENDHILFE STATIONÄR

Wir sind geeignet für Jugendliche, die im folgenden gesetzlichen Rahmen eine stationäre Hilfe benötigen.

  • Hilfen zur Erziehung in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform nach §34 SGB VIII
  • Hilfen für junge Volljährige nach §41 SGB VIII mit Ausnahme der §§ 29, 30 und 33 SGB VIII
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen nach §35a SGB VIII