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FAQ

WISSENSWERTES AUF EINEN BLICK

Unsere häufig gestellten Fragen geben Ihnen einen schnellen Überblick über das Leben, den Alltag und die Rahmenbedingungen in der Gutenhalde. Von Aufnahmealter und Wohnsituation bis hin zu Schule, Finanzierung und Beurlaubungen – hier finden Sie kompakte Antworten auf alles, was für einen ersten Eindruck wichtig ist.

Ab welchem Alter können Jugendliche in der Gutenhalde aufgenommen werden?

Wir dürfen Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-21 Jahre betreuen.

Ja, in unseren 4 Wohngruppen leben die Jugendlichen geschlechtergemischt.

Die Jugendlichen leben bei uns in Einzel- und Doppelzimmern, aufgeteilt auf unsere 4 denkmalgeschützten Gebäude.

Das richtet sich nach dem Genesungsprozess und individuellen Zielen. In der Regel bleiben die Jugendlichen 1-2 Jahre bei uns.

Nein. Wir kooperieren mit den öffentlichen Schulen in unserer Umgebung. Bei einem SBBZ-Bedarf treten Sie bitte rechtzeitig mit uns in Kontakt.

Vor einer Beschulung nehmen die Jugendlichen an unserem therapeutischen Programm teil. Dieses kann von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten dauern und ist sehr individuell auf die Bedürfnisse der jungen Menschen angepasst.

Nein. Unser sozialtherapeutisches Konzept mit den unterschiedlichen Angeboten bereitet die jungen Menschen auf die Schul- oder Ausbildungsfähigkeit vor.

Vor einer möglichen Aufnahme in der Gutenhalde muss das zuständige Jugendamt beteiligt werden und die Maßnahme befürworten. Das Jugendamt finanziert die Maßnahme und bespricht im Vorfeld alles Wichtige mit Ihnen.

Die Jugendhilfe Gutenhalde ist 365 Tage im Jahr geöffnet und man kann grundsätzlich immer hier sein. Heimfahrten sind möglich – i.d.R. fahren die Jugendlichen 14-tägig nach Hause. An den anderen Wochenenden können nach Rücksprache Tagesbeurlaubungen genommen werden.

JA. Filderstadt hat einen S-Bahn-Anschluss und von da aus fahren Busse bis zur Haltestelle „Gutenhalde“.

Nein, das können wir leider nicht erlauben.